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   BVerwG, 23.05.2006 - 1 B 124.05   

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https://dejure.org/2006,18451
BVerwG, 23.05.2006 - 1 B 124.05 (https://dejure.org/2006,18451)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.2006 - 1 B 124.05 (https://dejure.org/2006,18451)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 1 B 124.05 (https://dejure.org/2006,18451)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Gefahr politischer Verfolgung bei einer Rückkehr in den Iran; Übertritt zum christlichen Glauben in Deutschland; Asylrelevanz eines Eingriffes in die Religionsfreiheit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.01.2004 - 1 C 9.03

    Apostasie; Abfall vom Islam; Konversion; konvertierte Muslime; Glaubenswechsel;

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2006 - 1 B 124.05
    Insbesondere zeigt die Beschwerde nicht auf, warum die in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts sowohl zu Art. 16a GG als auch zu § 51 Abs. 1 AuslG geklärte Frage, wann ein asylrelevanter Eingriff in die Religionsfreiheit, deren Schutzbereich auch die öffentliche Ausübung des Glaubens umfasst, vorliegt (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 20. Januar 2004 BVerwG 1 C 9.03 BVerwGE 120, 16 m.w.N.), im Fall der Klägerin erneut klärungsbedürftig geworden sein soll.

    Die Beschwerde befasst sich auch nicht damit, inwiefern sich ein solcher Klärungsbedarf aus der Neufassung des § 60 Abs. 1 AufenthG im Vergleich zu dem früheren § 51 Abs. 1 AuslG ergeben soll, und nimmt auch nicht in den Blick, dass schon die bisherige Rechtsprechung die Anforderungen der nunmehr vom Gesetz ausdrücklich in Bezug genommenen Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) berücksichtigt hat (vgl. Urteil vom 20. Januar 2004 a.a.O. S. 22).

  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2006 - 1 B 124.05
    Das ergebe sich in Anwendung der Maßstäbe aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften EuGH (Urteile vom 24. Oktober 1996, Rs C-72/95, vom 13. Oktober 1990, Rs C-106/89 und vom 18.12.1997, Rs C-129/96) zu den Pflichten der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Richtlinien.
  • EuGH, 24.10.1996 - C-72/95

    Kraaijeveld u.a.

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2006 - 1 B 124.05
    Das ergebe sich in Anwendung der Maßstäbe aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften EuGH (Urteile vom 24. Oktober 1996, Rs C-72/95, vom 13. Oktober 1990, Rs C-106/89 und vom 18.12.1997, Rs C-129/96) zu den Pflichten der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Richtlinien.
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